Allgemeine Mietbedingungen für Hüpfburgen, Partyzubehör & Partyspiele

Leihbedingungen für Mietgegenstände von Kinderevents-Stephan

 

  1. Mietobjekte und Konditionen zum Mietvertrag
    Der Ausleiher (Vertragsunterzeichner) mietet von Maik Stephan das oben benannte Mietobjekt. Der Mietpreis des ausgeliehenen Mietobjektes ist bei Abholung/ Lieferung an den Vermieter für die gesamte vereinbarte Mietzeit in bar zu bezahlen. Die Kaution ist bei Abholung/ Lieferung vom Ausleiher zu hinterlegen.
  2. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises.
  3. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
  4. Materialanlieferung
    Der Mieter garantiert dem Ausleiher das Recht zum (kostenlosen) Betreten des oben unter Anlieferungs-Adresse genannten Grundstücks zwecks Lieferung und Abholung des Mietobjektes zu den vereinbarten Zeitpunkten.
  5. Der Mieter verpflichtet sich die/ das  umseitig angegebene Mietobjekt zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder beim Ausleiher abzugeben. Bei nicht termingerechter Rückgabe verpflichtet sich der Mieter eine Überziehungsgebühr in Höhe der Kaution zu bezahlen. Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe (Rückgabetermin/Uhrzeit) zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommt, ist dieser durch den Mieter zu ersetzen.
  6. Stromversorgung
    Der Mieter muss die Inbetriebnahme-Möglichkeit (ausreichend Strom, geeigneter Untergrund, keine Behinderungen) sicherstellen. Er darf keine Energie- Kostenanforderungen an den Vermieter stellen.
  7. Garantie
    Der Vermieter garantiert eine funktionierende Einheit über den vereinbarten Mietzeitraum. Sollte es zu Funktionsstörungen während des vereinbarten Mietzeitraumes kommen, wird der Vermieter die aufgetretenen Mängel umgehend beseitigen oder den Mietpreis ganz oder teilweise zurückerstatten. Defekte/ Mängel sind sofort zu melden. Nachträgliche Mitteilungen werden nicht akzeptiert.
  8. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
  9. Bei der Anmietung unserer Elemente übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene eingewiesene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
  10. Generelle Regeln, die zu befolgen sind während der Nutzung des Mietobjektes von Kinderevents-Stephan
      • Nur vergleichbare Altersgruppen und Größen dürfen gleichzeitig auf dem Mietobjekt sein. Die maximale Benutzerzahl soll nicht überschritten werden.
      • Mietobjekt-Benutzer müssen vor Betreten des Mietobjektes die Schuhe ausziehen. Das Betreten des Mietobjektes mit Schuhen ist ausdrücklich untersagt. 
      • Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Mietgegenstände nur nach Anweisung des Vermieters zum Reinigen einzeln benutzen.
      • Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
      • Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf dem Mietobjekt nicht erlaubt.
      • Für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich für den gesamten Zeitraum der Mietobjektbenutzung eine erwachsene Aufsichtsperson bereitzustellen.
      • Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel in dem Mietobjekt erlaubt. Ist eine Reinigung des Mietobjektes wegen oben genannter Dinge erforderlich, entsteht dem Mieter eine Reinigungsgebühr von 60,00 €. 
      • Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau des Mietobjektes alle scharfkantigen Gegenstände von der Fläche zu entfernen, auf welcher das Mietobjekt aufgestellt werden soll. Weiterhin dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe des Mietobjektes stehen (dient auch zur Sicherheit der Kinder!).
      • Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
      • Der Aufbau des Mietobjektes neben einem Swimmingpool ist nicht erlaubt. 
      • Wurde das Mietobjekt vom Vermieter aufgestellt, ist ein Verschieben/Umsetzen des Mietobjektes nicht erlaubt.
      • Sollte das Mietobjekt über Nacht draußen bleiben, so ist der Vermieter verpflichtet die Luft aus dem Mietobjekt zu lassen und  diese mit einer Abdeckplane fest zu bedecken. Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt sicher verschlossen aufzubewahren. (Siehe Punkt 15). Kleinere Mietobjekte (Gesamtgewicht kleiner 60kg) müssen über Nacht im Haus oder Garage gelagert werden.
      • Das Gebläse muss über Nacht trocken im Haus oder Garage gelagert werden.
      • Die Benutzung des Mietobjektes ist bei Regen und schweren Winden/Windböen >Windstärke 5 untersagt.
      • Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus dem Mietobjekt entweicht (z.B. durch Sicherungsausfall, Gebläse stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder und andere Mietobjekt-Benutzer unverzüglich das Mietobjekt verlassen. Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auch auf die zu evakuierenden Kinder und andere Benutzer ruhig einreden, um panikhaftes Verhalten zu vermeiden.
      • Der Mieter darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen.
  11. Der Mieter versichert, dass das gemietete Mietobjekt während des vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weiter gegeben oder weiter vermietet wird. Das auf Seite 1  vermerkte Mietobjekt verbleibt während des vereinbarten Zeitraums auf der unter Anlieferungs-Adresse / Aufstellort genannten Adresse.
  12. Bei Rückgabe an den Vermieter muss das Mietobjekt sauber, trocken ohne Mängel und vollständig sein. Bei Nichtbeachtung wird die vereinbarte Kaution als Aufwandsentschädigung vom Vermieter einbehalten.
  13. Der Mieter versichert, das ausgeliehene Mietobjekt während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe der Materialien zu nennen und aufzuzeigen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Materials.
  14. Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlnutzung und Diebstahl.
  15. Der Mieter versichert, dass alle elektrischen Geräte grundsätzlich nur von einer erwachsenen eingewiesenen Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, betrieben werden.
  16. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
  17. Der Mieter ist verantwortlich, für den Betrieb des Mietobjektes und dessen Zubehör und für die Rückgabe dieser in guter Funktionsfähigkeit. Der Vermieter und seine Angestellten sind nicht verantwortlich für evtl. auftretende Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Mietobjektes entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet/befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen
  18. Stornierungsbedingungen / Reservierungsgebühren
    Der Vermieter behält sich vor, für Veranstaltungen wie Schuleingang, Vereinsfesten, öffentlichen Veranstaltungen sowie bei privaten
    Feiern bei einem Mietpreis von mehr als 250€ eine Reservierungsgebühr zu erheben. Diese beläuft sich in Höhe der Kaution und wird
    vom Vermieter per Angebot vorab bekannt gegeben. Mit Bestätigung dieses Angebotes wird die Reservierungsgebühr in Höhe der
    Kaution fällig. Diese ist auf das vom Vermieter mitgeteilte Konto zu überweisen. Mit Überweisung wird die Reservierung bindend. Sobald
    das Geld auf dem vom Vermieter angegeben Kontos eingegangen ist, erhalten Sie die entsprechende Reservierungsbestätigung. Bei
    Rücktritt vom Vertrag gelten folgende Stornierungsbedingungen
    •  Eine Kündigung bzw. Stornierung des Mietvertrages ist möglich und muss schriftlich per E-Mail oder per Einschreiben erfolgen,
      jedoch entstehen bei einer Stornierung folgende Kosten für den Mieter:
    • Die Buchung ist mit der Reservierungsbestätigung verbindlich.
    • Sie kann vom Mieter vor dem Veranstaltungstag bis 21 Tage zuvor kostenlos storniert werden. 
    • Ab 20 Tage zuvor 50 % der Reservierungsgebühr,
    • ab 7 Tage 75 % der Reservierungsgebühr, 
    • und ab 3 Tage vor dem Veranstaltungstag werden 100 % der Reservierungsgebühr in Rechnung gestellt. 
    • Sollte das Personal bereits unterwegs zu Ihnen sein, berechnen wir Ihnen den kompletten Rechnungsbetrag in voller Höhe.
    • Bei nachweislichen Unwetterwarnungen können Sie kostenlos von Ihrem Vertrag zurücktreten.
    • Der Vermieter behält sich eine Veranstaltungsabsage durch Gründe wie z.B. höhere Gewalt, Rufschädigung o.ä. vor. Eine
      gesonderte Begründung zur Veranstaltungsabsage durch den Vermieter ist nicht nötig.
    • Sollte das Wetter am Tag der Veranstaltung den Aufbau und Betrieb der Hüpfburg oder der Partyspiele, des Partyzubehörs
      nicht zulassen, können Mieter aber auch Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Es entstehen für beide keine Kosten. In diesen
      Fall erhalten Sie die Reservierungsgebühr komplett oder teilweise (wenn Nutzung bestimmter Artikel möglich wäre) zurück.
  19. Wetter-Vereinbarung
    Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige
    Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine Kosten, etwaige bereits bezahlte Reservierungsgebühren werden
    zurücküberwiesen. Kann das abgeholte Mietobjekt wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des
    Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“.
  20. Lieferung
    Bei Lieferung eines Mietobjektes mit mehr als 60 kg Gesamtgewicht muss für den  Auf- und Abbau mindestens eine kräftige männliche Person zur Hilfe bereitgestellt werden.
    Wird keine Hilfskraft gestellt, so wird ein Aufpreis in Höhe von 60,00 € in Rechnung gestellt.
  21. Versicherung: 
    Eine Haftpflichtversicherung unserseits besteht. Diese leistet bei technischen Mängeln.
    Was nicht versicherbar ist:
    Verletzungen an Personen die durch die Benutzung des Mietobjektes entstehen. 
    Es handelt sich hier um ein Sportgerät. Ähnlich wie bei einem Fußballspiel; verletzt sich  jemand bei dem Spiel so  ist das  Eigenverschulden und wird billigend in Kauf genommen.
    Grundsätzlich empfiehlt sich bei öffentlichen Veranstaltungen, eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
  22. Der Mietvertrag stellt das gesamte Einverständnis zwischen Mieter und Vermieter dar. Laufzeit des Vertrages ist im Mietvertrag festgelegt.
  23. Die Sicherheitshinweise und Benutzerregeln sind Bestandteile des Vertrages.
  24. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit!
  25. Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.

    Stand:03.03.2024


    Sicherheitshinweise

    Elektrisches Gebläse:
    Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem Feuchtigkeitsgeschützten Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse wird mit einem Überhitzungsschutzschalter überwacht. Wenn das Gebläse zu heiß wird, schaltet es automatisch ab und nach Abkühlung auch wieder ein. Während dieser Zeit darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Gleichzeitig muss auch ein Einsaugen von Steinen, Staub, Rasen etc. unbedingt verhindert werden. Hierzu eignet sich eine Holzplatte (OSB min. 60x60cm), auf dem das Gebläse kippsicher gestellt wird, am Besten. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.

    Aufstellfläche:
    Vorzugsweise ist eine ebene, freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss zusätzlich zu der obligatorischen Unterlagsplane noch ein Schutz-Vlies ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten der Unterlagsplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist.

    Aufblasen:
    Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg/ dem Fußball-Dart so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist. Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang und achtet darauf, dass die an den Seiten angebrachten Reißverschlüsse geschlossen bleiben. Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.

    Luftablassen:
    Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg/ den Fußballdarts sein bzw. darin, darauf oder darunter herumspringen. Erstickungsgefahr!

    Achtung!

    • Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
    • Bei Niederschlag oder starkem Wind darf die Hüpfburg/ das Fußball-Dart nicht benutzt werden.
    • Maximales Alter und Anzahl der Kinder beachten! Diese ist auf der entsprechenden Produktseite unter kinderevents-stephan.de zu finden.

    Elektrische Geräte:
    Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zu den im Mietvertrag genannten elektrischen Geräten haben. Alle Geräte müssen sicher und fest aufgestellt werden.

    Aufbewahrung:
    Alle im Mietvertrag aufgeführten Materialien sind in der Nacht sicher und verschlossen aufzubewahren.

    Aufsichtsperson:
    Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird und kein Kind auf und über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen mehr. Die Kinder sollten in entsprechende Gruppen eingeteilt werden, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen.

     

    Die Hüpfburg/ Fußball-Dart und alle elektrischen Geräte müssen während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen, Mindestalter 18, beaufsichtigt werden!

     

    Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und / oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.

    Achtung! Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und daher nicht für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen.

 

 

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